Ziel 1: Behördenkommunikation

Der gep hat sich zur Aufgabe gemacht, einen Weg anzustoßen, welcher die Durchführunge von (großen) öffentlichen und privaten Veranstaltungen wieder ermöglichen soll.

Gestützt auf einen großen Erfahrungsschatz vieler Akteure der Veranstaltungsbranche werden Verhaltens- und Organisationskriterien entwickelt und kommuniziert.

Deren Anwendung/Einhaltung wird es ermöglichen, unter bestehenden oder auslaufenden Corona-Restriktionen schnellstmöglich als erstem Schritt mit behördlichen Genehmigungsverfahren seitens der kommunalen Verwaltung zu beginnen. Darin inbegriffen sind u. a.:

  • Maßnahmen bzw. die Festlegung von allgemeinverbindlichen Kriterien zur Corona-Pandemie Bekämpfung durch die zuständigen Gremien und Behörden sowie
  • die für die Durchsetzung solcher Verhaltens- und Organisationskriterien bei der Vorbereitung der Genehmigung von großen öffentlichen Veranstaltungen, verantwortlichen Gremien und Behörden im Bund, in den Ländern und der Kommunen.

Ziel 2: Verdeutlichung Branchenbreite und Branchenumfang EVENT

Der gep versucht, ein Verständnis für die direkten und indirekten Abhängigkeiten der unterschiedlichsten Dienstleistungs-, und Gewerbebranchen aufzuzeigen, die insgesamt unter dem Begriff EVENT subsumiert werden können. Damit werden deren interaktive Verknüpfungen verdeutlicht.

  • EVENT umfasst Indoor- / Outdoor Veranstaltungen, Hotel, Gastronomie, Travel, Tourismus, Messe, MICE, Volksfeste, Theater, Museen, Sport, und viel, viel mehr…
  • die umgangssprachlichen Formulierung EVENT muss konkretisiert werden, damit der inhaltliche Kontext von EVENT überbegrifflich und interdisziplinär verstanden wird und dann entsprechend gedacht und gehandelt werden kann.

Ziel 3: Wiederbeginn von Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen

Aktuell gilt es, die wirtschaftliche/ökonomische Situation der Branchenteilnehmer EVENT zu stabilisieren bzw. sie vor der völligen Zerstörung zu bewahren.

Daher ist es außerordentlich wichtig, die Aktivitäten im EVENT-Bereich schnellstmöglich wieder anzufahren, um so die Chancen der „wirtschaftlichen Selbstheilungskräfte“ nutzen zu können. Da diese allein nicht ausreichend sein werden, ist es umso notwendiger, staatliche/kommunale Unterstützungen, wie z. B.

  • konkrete Grundlagen zur Wiederaufnahme von Genehmigungsverfahren für EVENTS unter spezifischen Auflagen zu schaffen – in Form von einheitlichen Bewertungs- bzw. Kriterienkatalogen, die seitens der kommunalen Verwaltungsbehörden anerkannt werden.
  • die finanzielle Unterstützung für Mehrkosten oder Mindererträge von EVENTS aufgrund Corona-spezifischer Auflagen, durch z. B. Zuschüsse zu konkreten Maßnahmen oder Verzicht auf resp. Verringerung von Gebühren/Abgaben im Zuge von EVENT-Genehmigungen und -Durchführungen.