Aufgrund des aktuellen Lockdowns sind keine Verordnungen für die Genehmigung von Veranstaltungen vorhanden.

Im Wesentlichen haben sich vier Punkte als beachtenswert herausentwickelt:

  • Besucher-Management
  • Flächen-Managmenet
  • Hygiene-Management
  • Staff-Management

Die konkrete COVID-19-spezifische Auseinandersetzung im Zuge der Vorbereitung einer Veranstaltungsplanung (Risikoanalyse und Lösungsoptionen) kann den Genehmigungsprozess positiv beeinflussen. Damit wiederum steigt die Wahrscheinlichkeit und Unterstützung der Behörden, dem Wirtschaftssektor EVENT Handlungsperspektiven einzuräumen.

Der gep hat eine Matrix entwickelt, abgeleitet aus Konzeptpapieren unterschiedlicher Branchenverbände, die als mögliches Analyse- und Bewertungstool genutzt werden kann:

Spezifische Covid-19-Maßnahmen

Allgemeingültige RegelungenBesucher-
Management
Flächen-
Management
Hygiene-
Management
Staff-
Management
Abstandsregeln  
Location (Indoor / Outdoor)
Teilnehmerbegrenzung 
Veranstaltungsdauer 
Zugangskontrollen
Kontaktbeschränkungen 
Personen Authentifizierung  
aktive / interaktive Besucherkommunikation  
Mund-Naseschutz   
zusätzliche Reinigungspflicht   

In allen Veranstaltungsformaten und Genehmigungsprozessen sind Corona-Spezifika bereits normale Bestandteile der Veranstaltungsorganisation. Corona-spezifisch sind einige wenige neue Punkte hinzugekommen und es wird verstärkt auf die tatsächliche Umsetzung und Einhaltung der Maßnahmen gedrungen.

Dieser massiv verstärkte Fokus auf die Einhaltung der Umsetzungsregeln ist die eigentliche Herausforderung. Es bedarf einer erhöhten Eigendisziplin der Besucher, die verlässliche Umsetzung durch die Veranstalter sowie die Anerkennung der Behörden – dann können Veranstaltungen in den unterschiedlichsten Formaten ohne erhöhtes Risiko stattfinden.

Bestehende Regelungen, die bezogen auf Corona lediglich umgesetzt werden müssen sind beispielsweise:

MaßnahmenGültige Vorschriften
Desinfektionsmittel-Ständer (Eingang, WC, Ständen, Buden)Hygienerichtlinien Gastro
visuelle Überwachung von Füllständen, z.B.vorgeschrieben, ergibt sich aus der VStättV §1 durch max. Besucherzahlen und der Notwendigkeit Besucher zu zählen um das einzuhalten
direkte Ansprachen: akustische Adressierung auf Veranstaltungsflächen, z.B. Lautsprecherdurchsagen  vorgeschrieben (ELA) aus der VStättV § 20  
Kontrollmechanismen / Konsequenzen für Staff / Hausrechtüblich/vorgeschrieben BGB § 903
bestuhlten Events (z.B. Klassik-Open-Air) durch entsprechende Abstände und Wegeflächen machbar  ergibt sich durch VStättV § 1, kann verschärft werden
Gibt es ausreichende Möglichkeiten für BesucherInnen und MitarbeiterInnen zum Händewaschen mit Seife?  VStättV § 12  
Verfügt der Isolierbereich über die notwendigen Hilfsmittel (Schutzmasken, Einmalhandschuhe, etc.)?  DGUV R 105-003, ArbSchG, ProdSichV usw.  
5.4 Wurden nachfolgend notwendige Hygienemaßnahmen definiert und mit der Gesundheitsbehörde abgestimmt?  BioStoffV, TRBA 250  

Viele andere Maßnahmen die aktuelle durch Corona bedingt empfohlen werden sind bereits (noch nicht verpflichtend) bei EVENTS üblich und müssen nur gegenüber den Behörden lediglich deutlicher herausgearbeitet werden.

Maßnahmen 
Verhaltensdefinitionen für Staff und Besucher vorhanden              für Do´s and Don´t do Schilder sind üblich
personaliserte Tickesteilweise schon üblich
Echtzeitlagebildüblich/vorgeschrieben BGB § 903
Bodenmarkierungenüblich (freizuhaltende Bereiche mit Gaffa)
digitale Anzeigen vor Ortteilweise schon üblich zur schnellen Benachrichtigung bei Unwettern etc.
Push-Service auf mobile Endgeräteteilweise schon üblich zur schnellen Benachrichtigung bei Unwettern etc.
kontaktloses Ticket- / Zugangssystem, z.B. Schleusen, PVA, Detektionsgates. etc.Üblich  
Welcome-Box mit: Desinfektionsmittel, Mundschutz, Handschuhe, VerhaltensempfehlungWelcomebox bei VIP Tickets üblich (allerdings nicht mit Hygienemitteln)
im Catering digitales Bestell- und Abholmanagementüblich bei div. Restaurantsystemen
Koordinierung von Staff in Echtzeit (z.B. digitales Staff-Management)üblich (Funk)
steuerbares Einlassmanagementüblich (Ordnungs-, Sicherheitsdienst)
Zugangs- und Versorgungspläne für Caterer, Schausteller, StaffÜblich  
separierte Zugangs- und Wegeflächen für Besucher / ServicepartnerÜblich